Neues System „e-Krankenstand – Arbeitgeber“ in Serbien: Pflichten für Arbeitgeber
Jelena Ćešić
Serbien hat das Gesetz über den elektronischen Austausch von Daten, Dokumenten und Mitteilungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit über die Softwarelösung „e-Krankenstand – Arbeitgeber“ verabschiedet. Damit wird ein verpflichtendes digitales System zur Verwaltung von Krankenständen eingeführt.
Die Anwendung des neuen Systems ist ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend und stellt einen wesentlichen Schritt zur Digitalisierung arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verfahren dar.
Was ist das System „e-Krankenstand – Arbeitgeber“?
„e-Krankenstand – Arbeitgeber“ ist eine zentrale elektronische Plattform, die über das staatliche Portal eUprava zugänglich ist. Sie ermöglicht den vollständig elektronischen Datenaustausch zwischen:
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Gesundheitseinrichtungen,
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Arbeitgebern und
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dem Staatlichen Krankenversicherungsfonds der Republik Serbien (RFZO).
Ziel des Systems ist es, papierbasierte Verfahren abzuschaffen, den administrativen Aufwand zu reduzieren und mehr Transparenz sowie Rechtssicherheit im Umgang mit Arbeitsunfähigkeiten zu schaffen.
Verpflichtende Nutzung und Sanktionen
Ab dem 1. Januar 2026 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, sich im System zu registrieren und dieses aktiv zu nutzen.
Bei Verstößen drohen Geldbußen in Höhe von:
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50.000 – 200.000 RSD für juristische Personen,
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10.000 – 50.000 RSD für Einzelunternehmer,
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5.000 – 25.000 RSD für verantwortliche Personen innerhalb des Unternehmens.
Zentrale Neuerungen des Systems „e-Krankenstand – Arbeitgeber“
1. Vollständige Digitalisierung medizinischer Nachweise
Ärztinnen und Ärzte stellen elektronische Bescheinigungen und Berichte über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aus.
Diese elektronischen Dokumente haben die Rechtswirkung öffentlicher Urkunden. Arbeitnehmer sind nicht mehr verpflichtet, papierbasierte Krankmeldungen beim Arbeitgeber einzureichen.
2. Automatische Benachrichtigung des Arbeitgebers
Nach Ausstellung einer elektronischen Bescheinigung erhält der Arbeitgeber automatisch eine Mitteilung im System und hat unmittelbaren Zugriff auf alle relevanten Dokumente.
3. Zentrale Übersicht über Krankenstände
Arbeitgeber erhalten eine strukturierte Übersicht über:
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alle krankgeschriebenen Arbeitnehmer,
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personenbezogene Identifikationsdaten,
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Gründe und Dauer der Arbeitsunfähigkeit,
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erweiterte Such- und Filterfunktionen sowie
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Download- und Exportmöglichkeiten der Daten.
4. Änderungen arbeitsrechtlicher Pflichten nach dem Arbeitsgesetz
Mit Inkrafttreten des Gesetzes entfallen bestimmte bisherige Pflichten:
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Arbeitnehmer müssen keine ärztliche Bescheinigung mehr innerhalb von drei Tagen beim Arbeitgeber vorlegen.
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Arbeitgeber dürfen ein Arbeitsverhältnis nicht mehr kündigen, weil eine solche Bescheinigung nicht eingereicht wurde – eine Möglichkeit, die zuvor nach dem Arbeitsgesetz bestand.
5. Elektronische Anträge gegenüber dem RFZO (ab 1. April 2026)
Über das System können Arbeitgeber künftig:
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Anträge auf Erstattung der Entgeltfortzahlung elektronisch einreichen,
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den Bearbeitungsstatus verfolgen und
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Rechtsmittel elektronisch einlegen.
Pflichten der Arbeitgeber und maßgebliche Fristen
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Registrierung im Portal eUprava: bis 1. Januar 2026
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Aktivierung des Arbeitgeberprofils: bis 1. Januar 2026
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Verpflichtende elektronische Verwaltung von Krankenständen: ab 1. Januar 2026
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Elektronische RFZO-Anträge und Rechtsmittel: ab 1. April 2026
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Einzelunternehmer mit Beschäftigten – letzte Frist: 1. Januar 2027
Warum eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend ist
Das neue System führt eine verpflichtende digitale Compliance ein, deren Nichteinhaltung unmittelbare rechtliche und finanzielle Folgen haben kann. Arbeitgeber sollten frühzeitig sicherstellen, dass ihre internen HR- und Compliance-Prozesse technisch und rechtlich angepasst sind.
